PM zur geplanten Erhöhung der Verwaltungskostenbeiträge
Die Landesstudierendenvertretung lehnt die geplante Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages von 40 auf 60 Euro für alle Studierenden in Baden-Württembergs ab. Diesen Freitag, den 30. November berät der Landtag neben dem Staatshaushaltsgesetz 2013/2014 und dem mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2012 bis 2016 über das Haushaltsbegleitgesetz. Dieses sieht die Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages vor.
"Die Landesregierung macht sich mit dem vorliegenden Anhörungsentwurf hochgradig unglaubwürdig. Erst schafft sie Studiengebühren ab, um nun verdeckte Studiengebühren mit anderem Namen zu erhöhen." so Marie Haibt, Sprecherin der Landesstudierendenvertretung. "Neben dem Verwaltungskostenbeitrag planen momentan auch viele Studentenwerke ihre Beiträge von landesweit durchschnittlich 43,20 Euro um etwa 15 Euro anzuheben. Außerdem werden die eingeführten Verfassten Studierendenschaften in naher Zukunft zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Beiträge von 5 – 15 Euro erheben. Damit werden die Summen, die alle Studierenden zu Beginn jedes Semesters zahlen müssen (ohne Studitickets) in naher Zukunft von momentan etwa 83 Euro auf etwa 130 Euro ansteigen."
"Diese Beiträge sind für die meisten Studierenden keine Peanuts mehr und treffen vor allem junge Menschen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten. Wir sehen deswegen die Landesregierung in der Verantwortung mehr Geld in die Bildung zu investieren, anstatt das Geld bei denen zu holen, die es nicht haben." so Patrick Stoll aus dem Präsidium der Landesstudierendenvertretung. "Durch die Beitragserhöhungen wird der Landeshaushalt um 12 Mio. Euro entlastet, eine verschwindende Summe, wenn man dies mit dem Schaden vergleicht, der durch die zunehmende soziale Selektion entsteht. Wir fordern daher die komplette Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge."
Die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer vollzieht damit eine 180°-Wende. Im Jahr 2003 wehrte diese sich gegen die Einführung des "Verwaltungskostenbeitrags" mit der Aussage: "Der Wissenschaftsminister [Frankenberg] kann dieses Gesetz nicht wollen; denn von diesen kleinen Studiengebühren – und in der Substanz handelt es sich ja um nichts anderes – hat sein Haus nichts und haben die Hochschulen nichts. Die Hochschulen haben lediglich das Geld einzusammeln, und danach hält der Finanzminister die Hand auf und stopft damit Haushaltslöcher […].". [1]
"Damit hat Frau Bauer damals genau den Punkt getroffen, um den es heute wieder geht. Der Verwaltungskostenbeitrag ist nichts anderes, als eine Bildungsgebühr. Er muss von allen Studierenden gezahlt werden und das Geld fließt nicht wie dem Namen nach anzunehmen ist in die Verwaltung der jeweiligen Hochschule, sondern direkt in den Landeshaushalt. Die zahlenden
Studierenden werden mit dem Namen bewusst in die Irre geführt." so Julian Schreck, ebenfalls Sprecher der Landesstudierendenvertretung. "Deswegen muss diese Abgabe den Namen bekommen, den sie verdient: "Landeshaushaltsbeitrag"."
[1] Theresia Bauer am 23. Mai 2003 im Landtag http://www2.landtag-bw.de/Wp13/Plp/13_0045_28052003.pdf